Modell-Präventionszone Westerwald-Ost

Das Ministerium für Landwirtschaft, Weinbau, Umwelt und Forsten hat die Verbandsgemeinden Rennerod, Westerburg, Bad Marienberg (WW), Daaden-Herdorf, Betzdorf-Gebhardshain als Modelregion für die Förderung von Überwachungs-und Alarmtechnik für die Dauer eines Jahres (bis einschließlich 30.09.2027) zur Erprobung der Maßnahme im Rahmen der Verbesserung des örtlichen Herdenschutzes ausgewiesen.

Hintergrund der Ausweisung sind die regional gehäuften Übergriffe auf Weidetiere, bisher Schafe, Ziegen und Gehegewild, innerhalb des Rudelterritorium des ortsansässigen, grenzüberschreitenden Greifensteiner Wolf-Rudels. Ziel der Förderung von Funk-Wildkameras / Videoübertragungstechnik ist es den Tierhaltenden der betroffenen Region mithilfe der geförderten Technik eine Weidetier-Distanzkontrolle, Alarmierung bei Wolfsannäherung und  Vergrämung durch den Kamerablitz zu gestatten, um somit unmittelbare Reaktionsmöglichkeiten für betroffene Tierhaltende zu ermöglichen.  Die gewonnenen zusätzlichen Daten zu der Bewegungsaktivität des Rudels sollen darüber hinaus das regionale Management verbessern.

Die Beantragung einer Förderung steht allen Weidtierhaltenden in den Verbandsgemeinden: Rennerod, Bad Marienberg (WW), Westerburg, Daaden-Herdorf, Betzdorf-Gebhardshain offen. 

Für eine räumliche Einordnung wird auf die Karte der Modell-Präventionszone verwiesen.

Antragsberechtigt für die Dauer von einem Jahr (bis 30.09.2027) sind Halterinnen und Halter von: Schafen, Ziegen, Gehegewild, Neuweltkameliden, Rindern und Pferden. 

Die Förderung umfasst Wildkameras/Fotofallen die Bilder/Videos direkt übertragen inkl. Metall-Sicherungsbox oder auch Video-Technik etwa für die Offen-Stall-Überwachung.

Anderweitige Betriebs- und Installations-Materialien oder -Kosten sind nicht förderfähig. Die Zweckbindungsfrist beträgt 5 Jahre. Die Fördermöglichkeit basiert auf der Förderrichtlinie Wolf-RLP: "Förderung des Schutzes von Weidetieren vor Schäden durch den Wolf (VV Förderrichtlinie Herdenschutz)" über Kapitel 2.1.2 d) Ausrüstungsgegenstände.

Die maximale Förderung erfolgt gestaffelt nach Tierzahl wie folgt:

•          bis zu 500 € bei bis zu 20 adulten Schafen/Ziegen oder bis zu 3 Großvieheinheiten 

•          bis zu 750 € bei bis zu 40 adulten Schafen/Ziegen oder bis zu 6 Großvieheinheiten

•          bis zu 1.000 € bei bis zu 100 adulten Schafen/Ziegen oder bis zu 15 Großvieheinheiten

•          bis zu 1.500 € bei über 100 adulten Schafen/Ziegen oder über 15 Großvieheinheiten

Die Informationen zur "Modell-Präventionszone Westerwald-Ost" wurden auf der KLUWO-Homepage (www.wolf.rlp.de) Sektion "Herdenschutz& Förderung" ebenfalls veröffentlicht.

Den Antrag auf investive Maßnahmen finden Sie unter folgendem Link: 

https://herdenschutz.wald.rlp.de/index.php?eID=dumpFile&t=f&f=287223&token=92ab087dcafaa2e76a9b603018454c60bef50ee1

Zur Beschleunigung der praktischen Anschaffung der Technik, in Anbetracht des derzeit hohen Antragsaufkommens, wird angeboten direkt einen "vorzeitigen Maßnahmenbeginn" (kurz "vzM") im Antrags-Formular zu erbitten. Mit Gewährung eines vzM kann die direkte förderunschädlich Anschaffung bis zum ausgewiesenen Betrag attestiert werden. Damit liegt noch keine verbindliche Förderzusage in Form eines Förderbescheid vor, aber eine erfolgte Vorprüfung weist den im "vzM" genannten Betrag als realistisch und in seiner Höhe grundsätzlich förderbar aus. 

Die allgemeine Abgabefrist für Anträge auf Förderung investiver Herdenschutzmaßnahmen findet für die Beantragung der Wildkamera und Videotechnik Förderung keine Anwendung.

Eine Förderung ist nicht an das Vorhandensein eines wolfsabweisenden Herdenschutzes geknüpft. Die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben bei der Nutzung der geförderten Technik obliegt den Antragstellerinnen und Antragstellern.

Die Tierhaltenden der förderfähigen die sich innerhalb des Modell-Präventionszone Westerwald-Ost befinden oder Flächen innerhalb der Modell-Präventionszone Westerwald-Ost beweiden, können ab sofort Anträge auf Herdenschutzförderung beim KLUWO stellen.