Herdenschutz und Prävention

Wölfe und Luchse ernähren sich zum größten Teil von wildlebenden Huftieren wie Reh-, Rot- und Schwarzwild; Nutztiere v.a. Schafe und Ziegen gehören auch dazu, je nachdem wie leicht sie zu erbeuten sind. Präventionsmaßnahmen in Wolfsgebieten sind unerlässlich und werden umfassend gefördert, für gerissene Nutztiere können Ausgleichszahlungen gewährt werden.

Unter dem Begriff Herdenschutz werden verschiedenste Methoden zusammengefasst, die Nutztiere vor Übergriffen durch große Beutegreifer schützen sollen. Dies sind zum Teil seit langer Zeit bewährte Methoden aus Regionen, in denen große Beutegreifer nie abwesend waren, wie bspw. die traditionelle Behirtung und/oder der Einsatz von Herdenschutzhunden, wie es aus den Abruzzen oder den Karpaten bekannt ist. Darüber hinaus haben sich neuere technische Anwendungen bewährt, wie die Installation von Elektrozäunen oder der Einsatz von kurzfristig abschreckenden Maßnahmen.

In den letzten Jahrzehnten haben sich deutschlandweit einige effektive Präventionsmaßnahmen herauskristallisiert, mit denen Nutztiere grundsätzlich vor Übergriffen durch große Beutegreifer geschützt werden können. Innerhalb von Präventionsgebieten in Rheinland-Pfalz können wolfsabweisende Maßnahmen zum Schutz von Nutztieren gefördert werden. Das Land fördert dort Investitionen zum Schutz vor Schäden durch den Wolf an

  • Schafen
  • Ziegen
  • Gehegewild
  • Lamas und Alpakas
  • unter einjährige: Rinder, Hauspferde und Hausesel 

Präventionsgebiete werden ausgewiesen, wenn von mindestens einem sesshaften Wolf oder Wölfin in einer Region ausgegangen werden kann. Nach Ausweisung eines Präventionsgebiets können Anträge auf Präventionsmaßnahmen beim KLUWO gestellt werden.

Folgende Präventionsgebiete wurden bereits ausgewiesen:

  • Seit Ende Mai 2018 Präventionsgebiet Westerwald 
  • Seit September 2019 die Verbandsgemeinden Prüm, Gerolstein und Adenau als Pufferzone
  • Seit November 2020 Präventionsgebiet Westeifel
  • Seit März 2021 Präventionsgebiet Taunus
  • Seit August 2023 Erweiterung des Präventionsgebiets Westerwald über den Rhein hinweg. Teile der Landkreise Ahrweiler und Mayen Koblenz liegen nun innerhalb des Präventionsgebiet Westerwald. Als neue Präventionsgebietsgrenze dient die Autobahn A61.
  • Seit 22.11.2023 Präventionsgebiet Hunsrück, Grenzverlauf: Landesgrenze RLP mit Luxemburg und Saarland, Landstraße B420 bis Lauerecken, B270 bis Fischbach, B41 bis Kirn, L182 bis Büchenbeuren, L193 bis Enkirch dann der Fluß Mosel als Grenze zum Präventionsgebiet Eifel-West